Anfrage

#BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und was es für digitale Angebote bedeutet.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 bestimmte Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen insbesondere Angebote im Verbrauchergeschäft, etwa Online-Shops. Für Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen gelten Ausnahmen.

BFSG für Ihr Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 bestimmte Unternehmen, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei bereitzustellen, etwa Online-Shops. Für Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen gelten Ausnahmen. Ob und in welchem Umfang das Gesetz auf Sie zutrifft, hängt von Angebot, Zielgruppe und Unternehmensgröße ab; diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Die technische Grundlage bilden europäische Normen, die sich an den WCAG orientieren; für Gestaltung und Umsetzung heißt das, dass Barrierefreiheit messbar und überprüfbar sein muss.

Praktisch beginnt der Weg mit einer Bestandsaufnahme: Welche Angebote fallen unter das Gesetz, welche Teile der Website sind betroffen, und wo bestehen Barrieren? Häufige Probleme sind unzureichende Kontraste, fehlende Alternativtexte, nicht per Tastatur bedienbare Elemente, unklar beschriftete Formularfelder und nicht zugängliche PDF-Dokumente. Zusätzlich verlangt das Gesetz Informationen zur Barrierefreiheit des Angebots, die für Nutzende auffindbar bereitgestellt werden müssen.

Unabhängig von der Pflicht lohnt sich der Blick auf Ihre Website: Barrierefreie Angebote erreichen mehr Menschen und sind in der Regel besser bedienbar. Ich prüfe Ihre Seite anhand der technischen Maßstäbe, benenne Handlungsbedarf nach Dringlichkeit und setze die erforderlichen Änderungen in Gestaltung und Code gemeinsam mit Ihnen um. Meine Beiträge ordnen die Anforderungen gestalterisch und technisch ein und ersetzen keine Rechtsberatung.

Worauf es ankommt:

  • Betroffenheit prüfen: Ob das BFSG gilt, hängt von Angebot, Zielgruppe und Unternehmensgröße ab.
  • Orientierung an Standards: Als technische Grundlage dienen die europäischen Normen, die auf den WCAG aufbauen.
  • Dokumentation beachten: Anbieter müssen Informationen zur Barrierefreiheit bereitstellen.
  • Nutzen über die Pflicht hinaus: Barrierefreie Angebote erreichen mehr Menschen und sind meist besser nutzbar.

Alle Artikel zu diesem Thema:

Häufige Fragen zu BFSG

Für wen gilt das BFSG?

Das Gesetz richtet sich an Hersteller, Händler und Dienstleister bestimmter Produkte und Dienste für Verbraucher, zum Beispiel Online-Shops oder Bankdienstleistungen. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder -bilanzsumme) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Eine verbindliche Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.

Seit wann gilt das BFSG?

Die Anforderungen gelten seit dem 28. Juni 2025. Für bestimmte Bestandsprodukte und laufende Verträge gibt es Übergangsfristen.

Was muss meine Website nach dem BFSG leisten?

Betroffene Websites müssen für Menschen mit Einschränkungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Als Maßstab dienen die WCAG, vor allem Stufe AA. Dies ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Wenn Sie bei „BFSG“ Klarheit über den Handlungsbedarf Ihrer Website wünschen, prüfe ich sie gemeinsam mit Ihnen und setze die Anpassungen im Design und im Code um.

Website prüfen lassen

Verwandte Themen

← Zurück zur Kategorie „Digitale Barrierefreiheit“