Die nachfolgenden Grundlagen gelten ausschließlich für alle zwischen der Firma InView STYLE UG (haftungsbeschränkt) und ihren Vertragspartnern. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an die und von der Firma InView STYLE UG vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Einer Einbeziehung von AGBs des Auftraggebers in Aufträge wird vorsorglich widersprochen.
Die Firma InView STYLE UG bietet unterschiedliche Dienstleistungen in den Bereichen Layout, Satz, Druckerzeugnisse, Webdesign, Socialnetwork-Lösungen, Foliengestaltung und Multimedia-Leistungen an, die im jeweiligen Vertrag mit dem Kunden genau festgelegt sind. Die Firma InView STYLE UG erbringt ihre Leistungen nach den Wünschen und Angaben des Auftraggebers. Die Vermittlung von Leistungen einer dritten Partei durch InView STYLE UG begründet ein getrenntes Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Auftraggeber. Für diese Leistungen gelten die AGB‘s und Vertragsbedingungen des entsprechenden Anbieters und die Leistungen werden ggfs. getrennt abgerechnet.
3.1 Angebote der Firma InView STYLE UG sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
3.2 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig.
3.3 Die Auftragsannahme erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Vertragspartner an die Firma InView STYLE UG und richtet sich immer nach dem vorausgegangenen Angebot.
3.4 Das damit begründete Vertragsverhältnis kann binnen einer Frist von 5 Tagen ohne Angabe von Gründen durch die Firma InView STYLE UG einseitig gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4.1 Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
4.2 Es gilt grundsätzlich die in der Preisliste verbindlich vereinbarte Vergütung.
5.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Auftrages und Abnahme durch den Auftraggeber fällig und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
5.2 Vertraglich können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
5.3 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen von der Firma InView-STYLE UG sind sofort ohne Abzug fällig und zahlbar, es sei denn, die Firma InView STYLE UG weist in der Rechnung eine Zahlungsfrist aus. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist nach Zugang der Rechnung oder leistet der Kunde nicht innerhalb des vertraglich anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Ziff. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug; Ereignis i. d. S. ist der Zugang der Rechnung. Dies hat zur Folge, dass gemäß § 288 Abs. 1, 2 BGB der jeweils gesetzliche Verzugszins geschuldet wird. Die Firma InView STYLE UG behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor und wird ein Inkasso-Büro beauftragen.
5.4 Alle erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen das alleinige Eigentum der Firma InView STYLE UG.
5.5 Preiserhöhungen aufgrund der Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer trägt der Kunde.
Sonderleistungen, die auf Wünschen des Kunden beruhen, sind grundsätzlich schriftlich zu vereinbaren und vergütungspflichtig.
7.1 Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind.
7.2 Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand, nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum.
7.3 Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Krieg, Feuer, Störungen der Telekommunikation, Lieferverzögerungen Dritter (z.b. Druckerei, etc.), Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Firma InView STYLE UG nicht zu vertretene Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Firma InView STYLE UG beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund eines der aufgeführten Gründe sind dem Auftraggeber anzuzeigen.
8.1 An Entwürfen und Ausfertigungen werden, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
8.2 Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.4 Die Firma InView STYLE UG ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die als Rohdaten am PC erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Daten, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Firma InView STYLE UG dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma InView STYLE UG geändert werden.
9.1 Die Firma InView STYLE UG hat ein fristloses Kündigungsrecht bei erfolglosem Bankeinzug oder andauerndem Zahlungsverzug.
9.2 Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht von der Firma InView STYLE UG zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorares zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes. Unabhängig davon ist die Firma InView STYLE UG berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben bei der Firma InView STYLE UG. Die Firma InView STYLE UG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Mitwirkungspflicht grob verletzt oder mit der Bezahlung eines fällig gestellten Betrages in Verzug ist. Dies setzt die Androhung des Rücktritts und Setzung einer vier Wochen nicht überschreitenden Nachfrist voraus. Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers. Auch in diesen beiden Fällen gebührt der Firma InView STYLE UG die Vergütung des Honorars für alle begonnenen Arbeiten und erbrachten Leistungen sowie des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwandes.
10.1 Der Auftraggeber ist für seine Zugangsdaten und den veröffentlichten Inhalten selbst verantwortlich. Alle Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln. Der Verlust oder das bekannt werden dieser Daten ist der Firma InView STYLE UG umgehend anzuzeigen, um eine eventuell missbräuchliche Nutzung durch Dritte entsprechend vorbeugen zu können.
10.2 Der Auftraggeber haftet für alle über seine Zugangsdaten bezogenen Dienstleistungen. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von ihm im Internet veröffentlichten oder der Firma InView STYLE UG zur Veröffentlichung übergebenen Inhalte oder Teilen davon. Unterbleibt eine solche Überprüfung, haftet der Auftraggeber allein, wenn durch die von ihm im Internet veröffentlichten oder der Firma InView STYLE UG zur Veröffentlichung übergebenen Daten Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Firma InView STYLE UG von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
10.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen extremistischer oder gegen die guten Sitten verstoßender Inhalte ist nicht gestattet, ebenso wenig wie wettbewerbswidrige Werbung.
11.1 Der Auftraggeber wird hiermit über seine Mitwirkungspflicht unterrichtet. Er ist verpflichtet, der Firma InView STYLE UG rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen. Er hat für die pünktliche und technisch einwandfreie Lieferung aller Vorlagen, Daten und Dokumente Sorge zu tragen.
11.2 Die Firma InView STYLE UG übernimmt keinerlei Haftung für Verzögerungen des Projektes, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen.
11.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Firma InView STYLE UG die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderliche Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, die Firma InView STYLE UG auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie der Firma InView STYLE UG unbekannt sind.
11.4 Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers.
11.5 Soweit die Firma InView STYLE UG zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen des Auftrages definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.
12.1 Der Auftraggeber übernimmt die Gewährleistung dafür, dass sämtliche der Firma InView STYLE UG zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente in Kopie übergeben werden. Für Schäden, die durch Datenverlust entstehen, übernimmt die Firma InView STYLE UG keine Haftung.
12.2 Ein abgeschlossener Auftrag kann dem Auftraggeber nach Vereinbarung zum Download zur Verfügung gestellt werden.
12.3 Die Firma InView STYLE UG behält sich vor, gegebenenfalls vom Auftraggeber mitgelieferte Datenträger oder Dateianhänge im Rahmen der technischen Möglichkeiten mit der notwendigen Sorgfalt auf Viren oder andere Schäden zu prüfen. Für Schäden, die dem Kunden oder Dritter durch Computerviren entstehen, wird keine Haftung übernommen.
13.1 Vor Ausführung von Vervielfältigungen einschließlich Druckaufträgen sind der Firma InView STYLE UG durch den Auftraggeber korrigierte und schriftlich bestätigte Korrekturmuster vorzulegen. Liegt innerhalb einer vereinbarten angemessenen Frist keine Korrektur vor, kann die Firma InView STYLE UG vom Einverständnis des Auftraggebers ausgehen. Der Auftraggeber ist bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Stillschweigens besonders hinzuweisen.
13.2 Die Produktionsüberwachung durch die Firma InView STYLE UG erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist InView STYLE UG berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Firma InView STYLE UG haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
13.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Firma InView STYLE UG zwei auf Wunsch einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Firma InView STYLE UG ist berechtigt, diese Muster off- und online zum Zwecke der Eigenwerbung und Referenzensammlung zu verwenden.
14.1 Jeder an InView STYLE UG erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.
14.2 Alle Entwürfe, Ideen und Designleistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
14.3 Die Firma InView STYLE UG ist berechtigt, im Rahmen der Konzeptions-, Design- und Programmierprozesse unterstützend KI-gestützte Technologien und Werkzeuge einzusetzen. Dies dient der Effizienzsteigerung und Ideenfindung. Die finale kreative Ausarbeitung, Qualitätssicherung und Anpassung der an den Auftraggeber übergebenen Arbeitsergebnisse erfolgt stets manuell durch die InView STYLE UG. Die Verantwortlichkeit für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung bleibt hiervon unberührt.
14.4 Konzepte, Entwürfe, Illustrationen, Fotos und Layouts bleiben stets Eigentum des Urhebers und werden ausschließlich im Sinne des Urheberrechts zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt.
14.5 Jede Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Konzepten, Entwürfen, Illustrationen, Fotos und Layouts von der Firma InView STYLE UG sind honorarpflichtig und bedürfen der ausschließlichen schriftlichen Zustimmung der Firma InView STYLE UG.
14.6 Die Entwürfe, Ideen und Designleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Firma InView STYLE UG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Firma InView STYLE UG, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
14.7 Die Firma InView STYLE UG überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte, Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen. Bei Missachtung wird unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung eine nachträgliche, von der Firma InView STYLE UG ermittelte Vergütung fällig.
14.8 Der Auftraggeber räumt der Firma InView STYLE UG das Recht ein, das Logo von der Firma InView STYLE UG und deren Impressum und Copyright in die Webseiten des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Webseite von der Firma InView STYLE UG zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
15.1 Die Firma InView STYLE UG verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
15.2 Sofern die Firma InView STYLE UG notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von der Firma InView STYLE UG. Die Firma InView STYLE UG haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
15.3 Die Firma InView STYLE UG verwendet überlassene Vorlagen (Logos, Illustrationsmaterial, Fotos, Texte, Schriftsätze, etc.) unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung uneingeschränkt berechtigt ist ohne das Urheberrecht Dritter zu verletzen. Mit der Freigabe des zur Auftragserfüllung benötigten Materials durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
15.4 Die volle Verantwortung für die Publikation übernimmt der Auftraggeber mit Abnahme der Arbeit. Die Firma InView STYLE UG übernimmt keine Haftung für inhaltliche oder formelle Fehler.
15.5 Die Firma InView STYLE UG übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
15.6 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Firma InView STYLE UG übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma InView STYLE UG von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
15.7 InView STYLE UG setzt es als unbedingt erforderlich voraus, dass beim Auftraggeber eine jederzeit funktionsfähige Datensicherung vorliegt. Die Durchführung und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, es sei denn, InView STYLE UG hat sich hierzu ausdrücklich schriftlich verpflichtet. Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen InView STYLE UG für den Verlust von Daten sind ausgeschlossen, wenn bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden der Schaden nicht eingetreten wäre.
15.8 InView STYLE UG haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. InView STYLE UG haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.
15.9 InView STYLE UG haftet nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen. Es obliegt dem Kunden nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.
15.10 Soweit die Erstellung oder Überarbeitung von Websites und digitalen Produkten Vertragsgegenstand ist, setzt die InView STYLE UG diese nach den im Angebot vereinbarten technischen Standards um. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, übernimmt die InView STYLE UG keine Gewähr dafür, dass die digitalen Produkte vollumfänglich den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen. Die rechtliche Letztverantwortung für die barrierefreie Ausgestaltung des laufenden Betriebs sowie für vom Auftraggeber selbst eingepflegte oder bereitgestellte Inhalte obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
16.1 Die Gewährleistungspflichten beginnen mit der Ablieferung der Sachen. Die Gewährleistungsfrist im Fall einer Versendung der Waren beginnt mit Zurverfügungstellung der Sache an dem Bestimmungsort des Kunden, jedoch spätestens zwei Wochen nach dem Versand der Sache. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart, zwei Jahre.
16.2 Die Firma InView STYLE UG behebt die eigenverursachten Mängel kostenfrei oder stellt dem Auftraggeber kostenlos eine geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält, zur Verfügung. Darüber hinausgehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
16.3 Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen des erstellten Auftrages von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit zum üblichen Gebrauch beeinträchtigen.
16.4 Die Gewährleistung besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit auswirkt. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
16.5 Offensichtliche Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Leistung, schriftlich anzuzeigen. Bei versäumter Fristanzeige sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Die Anzeige muss den Mangel nach Kräften detailliert beschreiben.
17.1 Die Firma InView STYLE UG speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse, Bankverbindung, firmenbezogenen Daten) in maschinenlesbarer Form und so, dass diese gegebenenfalls maschinell verarbeitet werden.
17.2 Die Firma InView STYLE UG speichert und verwendet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Anfrage oder des Auftrages und gibt sie nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind jedoch Daten an Dienstleister, die zur Auftragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern (z.B. Post, Bank, Druckerei). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das für den Auftrag erforderliche Minimum.
17.3 Der Auftraggeber hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
17.4 Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Auftraggeber daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
17.5 Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
17.6 Die Firma InView STYLE UG weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
17.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Details, die die interne Geschäftsstruktur und Geschäftspraktiken der Firma InView STYLE UG betreffen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
18.1 Die Vertragspartner erkennen die unbeschränkte Wirksamkeit von Willenserklärungen, die per elektronischem Nachrichtendienst (E-Mail, Messaging-Dienste) übermittelt werden, an.
18.2 Elektronische Nachrichtendienste müssen Namen/Telefonnummer/E-Mail-Adresse des Absenders sowie den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) enthalten.
18.3 Die Vertraulichkeit von unverschlüsselt im Internet übermittelten Daten ist nicht gewährleistet.
18.4 Elektronische Nachrichtendienste sind für alle Erklärungen bindend, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringen. Ausgenommen sind dagegen insbesondere Kündigungen, Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form (§ 126 Abs. 1 BGB) verlangt werden (siehe insb. Nr. 3.3 sowie Nr. 6).
18.5 Für Auftragsbestätigungen, Freigaben und andere Erklärungen, die für die Vertragsabwicklung von besonderer Bedeutung sind, kann die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) vereinbart werden.
Die Firma InView STYLE UG ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Die Firma InView STYLE UG wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstiger gleichwertiger Gründe. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.
20.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis ausschließlich die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Rechtes.
20.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Firma InView STYLE UG in Güstrow. Die Firma InView STYLE UG ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.